VG Würzburg: Eilrechtsschutz, Versammlungsrecht, Verlegung der Abschlusskundgebung vom D. auf den S., konkurrierende Veranstaltung, Gefährdung der öffentlichen Sicherheit, Gefahrenprognose, Anzahl Ordner am Lautsprecherfahrzeug, starre Zeitvorgaben für Musikdarbietungen und -pausen, Lautstärkenbegrenzung auf 75 dB(A) Spitzenpegel, Ermessensentscheidung, Verhältnismäßigkeit
Beschluss vom 18.02.2025 – W 5 S 25.208